Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) David HR Europa GmbH, Marlene-Dietrich-Straße, 89231 Neu-Ulm
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die David HR Europa GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt. (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als David HR Europa GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn David HR Europa GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von David HR Europa GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Im Rahmen dieses Vertrages erbringt der Auftragnehmer gemäß den Vorgaben des Auftraggebers, sowie in Abstimmung mit diesem, beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“).
Ziel der Aktivitäten des Auftragnehmers ist die Erstellung, Etablierung und fortlaufende Betreuung und Optimierung einer individuellen Social-Media-Strategie für das Unternehmen des Auftraggebers. Diese beinhaltet die Neu-und Mitarbeitergewinnung via Sales Funnel über Facebook und Instagram für einen mündlich vereinbarten Kurs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen.
Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch David HR Europa GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von David HR Europa GmbH unberührt.
(3) In Bezug auf die von David HR Europa GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht David Hr Europa GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) David Hr Europa GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(5) Der Kunde bleibt für die rechtskonforme Ausgestaltung von Inhalten auf Webseiten und Social Media Seiten und innerhalb von Videos und Fotos selbst verantwortlich. Eine rechtliche Überprüfung erstellter Inhalte durch David HR Europa GmbH erfolgt nicht. Den Parteien ist bewusst, dass es sich um Marketing und Werbeaktivitäten durch die Optimierung und Betreuung der Social-Media-Aktivitäten des Auftraggebers handelt. Der Auftragnehmer schuldet nur Dienstleistungen, er kann also keine Umsatzsteigerungen o. ä. zusagen.
(6) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde David HR Europa GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
(7) Die bei David HR Europa GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(8) Sofern der Kunde die Erstellung einer Kampagne beziehungsweise die Produktion von Fotos/Videos bucht, unterteilen sich diese Leistungen sich in eine selbstständige Konzipierungs- und in eine Produktionsphase.
(9) Erbringt der Kunde vereinbarte Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, bleibt der Vergütungsanspruch von David HR Europa GmbH unberührt.
(10) Im Falle, dass der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers durch Missachtung, unangemessenes Verhalten, die Zuweisung von Aufgaben außerhalb der Stellenbeschreibung, für die der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, oder durch anderes Verhalten verursacht, ist die Agentur nicht verpflichtet, einen neuen Kandidaten zu finden oder das Geld zurückzuerstatten.
(11) Werden vereinbarte Termine für Foto- und Videoaufnahmen vom Kunden nicht spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, fällt bei Stornierung des Termins durch den Kunden eine Ausfallpauschale in Höhe von 1.000,00 Euro netto an. Dies gilt nicht, wenn die Absage des Termins durch den Kunden auf einem wichtigen Grund beruht. Der wichtige Grund ist durch Vorlage qualifizierter Unterlagen nachzuweisen.
(12) Vorbehaltlich abweichender Abrede werden von David HR Europa GmbH erstellte Inhalte für Web- und Landeseiten, Werbeanzeigen etc. und Domains nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Vertrags, aus welchem Grunde auch immer, fallen diese zurück an David HR Europa GmbH.
(13) Budget für etwaige Werbekampagnen ist in der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung nicht enthalten. Dieses trägt der Kunde ausschließlich selbst.
(14) Sollte der Kunde im Einvernehmen mit der David HR Europa GmbH eigenständig eine Unterkunft für den Kandidaten bereitstellen, ist der Kunde verpflichtet, spätestens 30 Tage vor dem geplanten Arbeitsbeginn des Kandidaten, aktuelle und realitätsgetreue Fotos der Unterkunft zu übermitteln. Diese Bilder werden dem Kandidaten zur Verfügung gestellt, um seine schriftliche Zustimmung zur Unterkunft einzuholen.
Erteilt der Kandidat seine schriftliche Zustimmung zur bereitgestellten Unterkunft, verpflichtet sich der Kunde, die Unterkunft bis zur Ankunft des Kandidaten in einem Zustand zu halten, der mindestens den auf den übermittelten Fotos ersichtlichen Bedingungen entspricht. Die Unterkunft muss sauber, bewohnbar und menschenwürdig sein.
Sollte der Kunde gegen diese Verpflichtungen verstoßen, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Vermittlungshonorars an die David HR Europa GmbH zu zahlen.
(15) Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei.
(16) Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er hat sich jedoch mit dem Auftraggeber abzustimmen, um ggf. auf Traffic-Aufkommen reagieren zu können.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen David HR Europa GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von David HR Europa GmbH nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet. (2) Der Kunde erhält bei fernmündlichen Vertragsschluss auf Wunsch von David HR Europa GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen des Auftragnehmers durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen, damit der Auftragnehmer Fotos machen oder Informationen einholen kann. Darüber hinaus wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Passwörter für die jeweiligen Social-Media-Dienste (z.B. Facebook, Instagram) überlassen und die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages gestatten.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Darstellungen, Fotos, Angaben und sonstige Informationen frei von Rechten Dritten sind und keine Ansprüche Dritter gegen den Verwender begründen können. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und ihm jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von David HR Europa GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von David HR Europa GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von David HR Europa GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von David HR Europa GmbH ist anders lautend. Eine David HR Europa GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. Oder die Bezahlung erfolgt über Copecart.
(3) Sofern mit David HR Europa GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde David HR Europa GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür kann das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster benutzt werden.
(4) David HR Europa GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an David HR Europa GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch David HR Europa GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei David HR Europa GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei David HR Europa GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält David HR Europa GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber David HR Europa GmbH in Verzug, ist David HR Europa GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. David HR Europa GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) David HR Europa GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. David HR Europa GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist David HR Europa GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von David HR Europa GmbH unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass David HR Europa GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt David HR Europa GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde hat ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug, auf die von David HR Europa GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von David HR Europa GmbH für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, Content, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know How, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die David HR Europa GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 genannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an David HR Europa GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Haftung
(1) David HR Europa GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet David HR Europa GmbH nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet David HR Europa GmbH nicht für Daten- und Programm Verluste. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. David HR Europa GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn David HR Europa GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von David HR Europa GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von David HR Europa GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz David HR Europa GmbH.