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AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
David HR Europa GmbH, Marlene-Dietrich-Straße 5, 89231 Neu-Ulm
Version: 01.07.2025

§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der David HR Europa GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunde“ bzw. „Auftraggeber“).
2. Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungsumfang und Mitwirkung
1. Der Auftragnehmer erbringt – entsprechend dem jeweils vereinbarten Angebot – ausschließlich Vermittlungs- und Recruiting-Dienstleistungen für Fachkräfte (rekrutieren, administrativ unterstützen, Relocation, Onboarding, Sprachkurse).
2. Der Kunde stellt alle hierfür erforderlichen Mitwirkungsleistungen (Informationen, Unterlagen, Interviews, Visa-/Anerkennungsdokumente) vollständig und fristgerecht auf erstes Anfordern bereit.
3. Unterlässt der Kunde seine Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch und etwaiger Mehraufwand unberührt.
4. Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einsetzen.
5. Alle Inhalte, die der Kunde bereitstellt (z. B. Fotos, Texte), müssen frei von Rechten Dritter sein; der Kunde stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 3 Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen oder elektronischen Angebots zustande.
2. Das Angebot samt Leistungsbeschreibung, Preisen und Zahlungsbedingungen ist für den Auftragnehmer bindend.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung richtet sich nach der gewählten Variante (Standard- oder Erfolgsmodell) des Angebots.
2. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Rechnungen sind binnen sieben (7) Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

§ 5 Projektdauer, Laufzeit und Kündigung
1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag bzw. der Leistungsbeschreibung.
2. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Ersatzkandidat
Wird der vermittelte Kandidat innerhalb von drei (3) Monaten ab Arbeitsbeginn vorzeitig durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, stellt der Auftragnehmer einmalig einen fachlich gleichwertigen Ersatzkandidaten kostenfrei. Weitergehende Rückerstattungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt.

§ 7 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und maximal auf die im Einzelfall geschuldete Vergütung pro Kandidat.
3. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz vorliegt.

§ 8 Datenschutz
1. Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO.
2. Soweit erforderlich, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) geschlossen.

§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen.

§ 10 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Arbeitsergebnissen – vorbehaltlich vollständiger Zahlung.
2. Weitergabe oder Bearbeitung durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

§ 11 Änderung von Arbeitsbeginn-/Probearbeitsterminen
Änderungen vereinbarter Arbeitsbeginn- oder Probearbeitstermine sind nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der David HR Europa GmbH zulässig. Wird ein Termin ohne Zustimmung geändert, wird die vollständige Vermittlungsprovision fällig. Der Auftragnehmer haftet nicht, falls der Bewerber abspringt oder nicht antritt, wenn der Kunde den Arbeitsbeginn um mehr als 45 Tage verzögert.

§ 12 Entscheidungs- und Rückmeldefristen
1. Der Kunde verpflichtet sich, binnen fünf (5) Werktagen nach Vorstellungsgespräch oder Probearbeit schriftlich über Annahme oder Ablehnung zu entscheiden.
2. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Kandidat als angenommen und die Vergütung als verdient.

§ 13 Änderung der Vermittlungsvoraussetzungen
Änderungen der qualitativ-fachlichen Anforderungen an Kandidaten sind ausschließlich vor Beginn der aktiven Suche und nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Spätere Änderungen berechtigen zur gesonderten Vergütungsvereinbarung.

§ 14 Terminänderungen und Stornogebühren
1. Bei kurzfristigen Absagen von Vorstellungsgesprächen/Probearbeiten (< 72 Stunden) wird eine Bearbeitungspauschale von 450,00 € netto erhoben, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.

§ 15 Unterkunftspflichten
Stellt der Kunde dem Kandidaten eine Unterkunft bereit, hat er 30 Tage vor Arbeitsbeginn aktuelle Fotos zu liefern. Weicht die tatsächliche Unterkunft später von den Fotos ab, schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Vermittlungshonorars.

§ 16 Shuttle-Service
Während Probearbeit stellt der Kunde kostenfreien Shuttle-Transport zwischen Unterkunft, Arbeitsplatz und nächstem Flughafen/Bahnhof sicher.

§ 17 Abgrenzung sonstiger Leistungen
Der Auftragnehmer übernimmt keine privaten Organisations- oder Alltagsaufgaben (z. B. Behördengänge, Schlüsselübergaben) der Kandidaten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 18 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (ergänzend)
Der Kunde muss binnen fünf Werktagen schriftlich Stellung zur Eignung der vorgestellten Kandidaten nehmen, sonst entfallen Exklusivität und weitere Ersatzvorschläge; eine Entschädigung von 1.000 € wird fällig.

§ 19 Abgrenzung und Priorisierung der AGB
1. Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§ 20 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Neu-Ulm.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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